Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Twinwash
Inhaber: Deniz Varol
Adresse: Brombeerweg 2, 38268 Lengede
E-Mail: info@twinwash.de
Telefon: 0155 676 85903
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Twinwash, Inhaber Deniz Varol, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden über die Erbringung von Reinigungsleistungen.
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Twinwash bietet insbesondere die Reinigung von:
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Steinflächen,
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Fassaden,
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Außenflächen,
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Terrassen,
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Einfahrten,
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Wegen und vergleichbaren Oberflächen
mittels Hochdruck- bzw. geeigneten Reinigungsverfahren an.
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Die Leistungen werden sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB) erbracht.
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Abweichende Vereinbarungen zwischen Twinwash und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
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Die Verträge werden individuell zwischen Twinwash und dem Kunden vereinbart. Auf der Internetseite von Twinwash befindet sich kein Online-Shop und es erfolgt kein automatischer Vertragsschluss über die Internetseite.
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Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots bzw. Kostenvoranschlags durch den Kunden oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande.
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Angebote und Kostenvoranschläge von Twinwash sind, sofern nicht anders angegeben, [z. B. 14 Tage] gültig.
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Der konkrete Leistungsumfang, der Preis und gegebenenfalls der vorgesehene Ausführungstermin werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
§ 3 Leistungsumfang
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Twinwash erbringt die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
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Welche Reinigungsmethode eingesetzt wird, richtet sich insbesondere nach Art, Zustand und Beschaffenheit der zu reinigenden Oberfläche.
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Der Kunde hat Twinwash vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten der zu reinigenden Flächen zu informieren. Hierzu gehören insbesondere:
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bereits vorhandene Beschädigungen,
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Risse oder Abplatzungen,
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lose oder beschädigte Fugen,
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frühere Beschichtungen oder Versiegelungen,
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empfindliche Materialien,
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bekannte Vorschäden,
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besondere Verschmutzungen oder chemische Verunreinigungen.
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Sofern sich erst während der Arbeiten herausstellt, dass die vereinbarte Reinigung aufgrund der Beschaffenheit der Oberfläche nicht oder nur mit einem erhöhten Aufwand durchgeführt werden kann, wird Twinwash den Kunden hierüber informieren und gegebenenfalls eine Anpassung des Leistungsumfangs bzw. der Vergütung vereinbaren.
§ 4 Prüfung der Oberfläche und mögliche Risiken
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Vor Beginn der Reinigung wird die zu behandelnde Oberfläche, soweit dies im Rahmen des Auftrags möglich und zumutbar ist, auf erkennbare Besonderheiten geprüft.
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Der Kunde ist verpflichtet, Twinwash auf bekannte Vorschäden und besondere Eigenschaften der Oberfläche hinzuweisen.
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Bei älteren, beschädigten, verwitterten oder empfindlichen Oberflächen kann trotz fachgerechter Durchführung nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vorhandene Schäden sichtbar werden oder sich vorhandene Schäden während der Reinigung zeigen.
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Twinwash haftet nicht für Schäden, die nachweislich bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren und durch die Reinigung lediglich sichtbar wurden.
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Bei erkennbar besonders empfindlichen oder vorgeschädigten Oberflächen kann Twinwash die Durchführung der Arbeiten ablehnen oder nur unter vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung besonderer Bedingungen durchführen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
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Gegenstände, Fahrzeuge, Pflanzen oder sonstige Sachen, die sich unmittelbar im Arbeitsbereich befinden und nicht Bestandteil des Auftrags sind, sollen vom Kunden vor Beginn der Arbeiten entfernt bzw. geschützt werden.
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Der Kunde hat Twinwash auf Wasser-, Strom- oder sonstige Zugangsmöglichkeiten hinzuweisen, sofern diese für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
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Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, können hierdurch entstehende zusätzliche Kosten dem Kunden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 6 Termine und Ausführung
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Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
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Verzögerungen aufgrund von Wetterbedingungen, höherer Gewalt, Krankheit, technischen Störungen, nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten oder sonstigen Umständen, die Twinwash nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.
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Insbesondere bei Außenreinigungen können Witterungsverhältnisse wie Frost, starker Regen, Sturm oder andere ungeeignete Wetterbedingungen dazu führen, dass ein Termin verschoben werden muss.
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Ein neuer Termin wird mit dem Kunden abgestimmt.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses individuell vereinbarten Preise.
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Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Twinwash umsatzsteuerpflichtig ist.
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Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart werden.
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Twinwash akzeptiert insbesondere folgende Zahlungsarten:
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PayPal,
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Überweisung aufgrund Rechnung,
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Vorkasse.
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Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
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Bei vereinbarter Vorkasse ist Twinwash berechtigt, mit der Durchführung der Arbeiten erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
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Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Nachträge und zusätzliche Leistungen
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Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt.
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Soweit für zusätzliche Leistungen eine zusätzliche Vergütung anfällt, wird diese vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten mit dem Kunden vereinbart, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
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Stellt sich während der Arbeiten ein erheblicher, vorher nicht erkennbarer Mehraufwand heraus, wird Twinwash den Kunden hierüber informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
§ 9 Abnahme und Beanstandungen
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Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt, hat der Kunde das Werk nach Fertigstellung abzunehmen, sofern eine Abnahme nach Art der Leistung vorgesehen ist.
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Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sollen dem Auftragnehmer möglichst unmittelbar nach Fertigstellung mitgeteilt werden.
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Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
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Eine berechtigte Mängelanzeige berechtigt Twinwash zunächst zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung.
§ 10 Gewährleistung
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Twinwash haftet für Mängel der erbrachten Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Eine bestimmte vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen kann nur geschuldet sein, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Beschaffenheit der Oberfläche dies zulässt.
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Bei besonders alten, verwitterten, beschädigten oder dauerhaft verfärbten Oberflächen kann trotz fachgerechter Reinigung ein Reinigungsergebnis verbleiben.
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Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch diese Regelungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
§ 11 Haftung
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Twinwash haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Twinwash oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Twinwash haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Twinwash nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
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Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
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Verbrauchern steht bei Verträgen, die unter die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge fallen, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss vorliegt.
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Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage.
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Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass Twinwash vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Die Einzelheiten des Widerrufsrechts werden Verbrauchern in einer gesonderten Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
§ 13 Kündigung und Stornierung durch den Kunden
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Eine Stornierung eines bereits vereinbarten Termins ist Twinwash möglichst frühzeitig mitzuteilen.
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Soweit der Kunde einen vereinbarten Termin absagt, gelten hinsichtlich etwaiger Kosten die gesetzlichen Vorschriften und die individuell getroffenen Vereinbarungen.
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Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte unberührt.
§ 14 Eigentum und Zugang zum Grundstück
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Der Kunde bleibt für die von ihm bereitgestellten Gegenstände und Flächen verantwortlich.
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Der Kunde versichert, zur Beauftragung der Reinigungsarbeiten berechtigt zu sein.
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Bei Mietobjekten oder sonstigen fremden Grundstücken hat der Kunde erforderliche Zustimmungen des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten einzuholen, sofern diese erforderlich sind.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von Twinwash ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Internetseite von Twinwash veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 16 Gerichtsstand und geltendes Recht
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Für Unternehmer gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand.
§ 17 Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge können zwischen Twinwash und dem Kunden vereinbart werden.
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